In der Schweiz wird bis dato die Barrierefreiheit von elektronischen Angeboten und Leistungen des öffentlichen Sektors nicht systematisch gemessen. Im Ende 2020 neu verabschiedeten Standard eCH-0059 wurde das Erfordernis eines periodisch durchzuführenden nationalen Monitorings festgehalten. Dieses soll erheben, inwieweit Websites und mobile Anwendungen des Gemeinwesens den im Standard festgelegten Anforderungen genügen. Das Monitoring soll öffentlichen Stellen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung von E-Accessibility unterstützen und die im Standard festgehaltenen verwaltungs- bzw. organisationsinternen Monitorings ergänzen.
Gleichzeitig verhilft das nationale Monitoring der Schweiz, mit den Entwicklungen im EU-Raum mitzuziehen. EU-Mitgliedstaaten müssen bis Mitte Dezember der EU-Kommission ihren ersten Bericht zum Stand der Erfüllung der EU-Richtlinie 2016/2102 abgeben. Die EU-Richtlinie 2016/2102 setzt Vorgaben zur Barrierefreiheit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.
Im Rahmen eines vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen EBGB erteilten Mandats, führt das Institut Public Sector Transformation das Pilotprojekt «Nationales E-Accessibility Monitoring» durch. Das Projekt dauert von Mitte Juni 2021 bis Ende Dezember 2021. Ziel des Projektes ist die Erarbeitung eines Konzepts für ein nationales E-Accessibility Monitoring für die Schweiz sowie die erstmalige Durchführung eines nationalen Monitorings für das Jahr 2021.
Der Schwerpunkt des Projektes liegt in der Überprüfung der Möglichkeiten der Nutzung von Accessibility Conformance-Testing Tools, die Barrierefreiheitsanforderungen automatisiert testen. Ziel ist es, herauszufinden, welche Tools Anforderungen testen, die den Barrierefreiheitsanforderungen nationaler und internationaler Normen entsprechen. Dies umfasst konkret die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Tools führen welche Tests durch;
Inwiefern entsprechen diese Tests den in nationalen und internationalen Normen festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen;
Inwiefern lassen diese Tests nachvollziehbare Aussagen über die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung von in nationalen und internationalen Normen festgelegten Barrierefreiheitsanforderungen zu?
Ein weiteres Ziel liegt in der Prüfung der Machbarkeit der Anwendung des Tools für ein nationales Monitoring. Konkret ging es darum herauszufinden, inwiefern sich dieses Tool für die Prüfung der Barrierefreiheit einer grösseren Stichprobe eignet. Konkret gilt es im Projekt herauszufinden,
Inwiefern das Tool das gleichzeitige Testen von mehreren Webpages unterstützt;
Ob die Ergebnisse in einem Format ausgegeben werden, die sich für die anschliessende Analyse eignet; und
Ob das Tool auch durch einzelne Organisationen bzw. Verwaltung selbstständig verwendet werden kann, um organisations- bzw. verwaltungsinterne Monitorings durchzuführen.
Der Standard eCH-0059 legt die E-Accessibility-Anforderungen für Websites im öffentlichen Sektor fest. Doch welche Anforderungen sind erfüllt und welche stellen öffentliche Stellen vor Herausforderungen? Das nationale E-Accessibility Monitoring misst die eCH-Konformität, um Empfehlungen für eine höhere E-Accessibility zu formulieren. Der Beitrag stellt das Projekt "Nationales E-Accessibility Monitoring" vor und geht insbesondere auf die für das Monitoring angewendete Methode ein.
Bern
Schweiz
Dungga Winterleitner Workshops und Kurse (DWWUK), Bern, Schweiz