AHV-Nummer als Personenidentifikator

Im Auftrag der Schweizerischen Informatikkonferenz (SIK) erstellt die Berner Fachhochschule (BFH) ein Gutachten mit dem Ziel, anhand von allgemeinverständlichen Beispielen die Gefahren und Risiken aufzuzeigen, welche sich aus der Nichtverwendung eines einheitlichen, organisationsübergreifenden Personenidentifikators ergeben. Ferner stellt sie die Situation und insbesondere die Regelungen in anderen Ländern, in welchen ein einheitlicher, organisationübergreifender Identifikator verwendet wird, kurz dar. Gegenstand der Betrachtung sind Fälle innerhalb der öffentlichen Verwaltung, in denen ein eindeutiger Personenidentifikator verwendet oder nachgefragt wird. Beschrieben werden indessen ausschliesslich Fallbeispiele, in denen ein Informationsaustausch zwischen Behörden aufgrund eines gesetzlichen Auftrags erforderlich und aufgrund ausreichender gesetzlicher Grundlagen zulässig ist.